Die Covid-19-Pandemie stellt alle Beteiligten vor neue und große Herausforderungen. Der Schwerpunkt der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr lag bisher meistens auf der Bewältigung von Großschadens- bzw. Katastrophenlagen. Kennzeichnend war dafür eine in der Regel hohe Dynamik im operativen Bereich.

In der Pandemie lag die Dynamik – den wechselnden Erkenntnissen und Erfordernissen geschuldet – eher auf Seiten der Verwaltung; und zwar auf allen Ebenen. Darüber hinaus waren verschiedene Bereiche der jeweiligen Verwaltung betroffen: Gesundheit, Schule, Soziales und öffentliche Ordnung, um nur Einige zu nennen.

Covid-19 ist somit ein Ebenen übergreifendes und mehrdimensionales Krisenszenario, auf das so wohl niemand vorbereitet war.     

Dies hat einen Landkreis im Land Brandenburg dazu bewogen, eine Zwischenbilanz des Krisenmanagements der vergangenen Monate zu ziehen. Im Auftrag des Kreises und gemeinsam mit den an der Krisenbewältigung beteiligten Personen von Kreis, kreisangehörigen Ämtern und Gemeinden sowie dem interministeriellen Koordinierungsstab des Landes Brandenburg hat das Insitut für Gefahrenabwehr die Frage erörtert, ob bzw. wie gut die hergebrachten Strategien der Krisenbewältigung für solche Pandemielagen geeignet sind oder ob die Prozesse und Strukturen möglicherweise angepasst werden müssen.   

Am Montag standen dabei die Stabsarbeit sowie eine Analyse der Prozesse und Strukturen im Vordergrund. Das Krisenmanagement im Gesundheitswesen des Kreises war am Dienstag Thema. Neben der Analyse der Probleme haben die vier Mitarbeiter des IFG zusammen mit den Teilnehmenden auch Möglichkeiten erarbeitet, um das notwendige mehrdimensionale Krisenmanagement zu optimieren.

Am Mittwoch wurden die Schnittstellen des Ebenen übergreifenden Krisenmanagements beleuchtet. Dazu waren neben dem Landrat und den Dezernent*innen auch die Bürgermeister*innen und Amtsdirektor*innen der kreisangehörigen Ämter und Gemeinden sowie der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz und Leiter des interministeriellen Koordinierungsstabes anwesend, um die Zusammenarbeit über die Verwaltungsebenen hinweg zu besprechen.

Die gewonnenen Erkenntnisse wurden am Donnerstag und Freitag an die Mitglieder des Katastrophenschutzstabes weitergegeben, die nicht aktiv in die Krisenbewältigung eingebunden waren.

Im Rahmen der Vorbereitung auf die Veranstaltung hat das IFG eine auf wissenschaftlichen Standards beruhende Online-Umfrage entwickelt, die von zahlreichen Teilnehmer*innen ausgefüllt wurde. Die so erhobenen Daten wurden während der Veranstaltung vorgestellt und werden in die schriftliche Auswertung der Veranstaltung einfließen.

 


16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in der Woche vom 14. bis zum 18.09.2020 am Malteser Schulungszentrum NelIMG 3272linghof die Ausbildung zum Organsiatorischen Leiter Rettungsdienst absolviert. Das Institut für Gefahrenabwehr hat in den letzten drei Tagen mit dem selbst entwickelten Simulationssystem eMANV den praktischen Teil der Ausbildung übernommen. 

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eMANV ist ein EDV-gestütztes Simulationssystem, mit dessen Hilfe u.A. Massenanfälle von Verletzten simuliert werden können. Dafür stehen zahlreiche "Patienten" mit speziellen Verletzungsmustern zur Verfügung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommunizieren mittels eigens zur Verfügung gestellter Smartphones mit dem System. So können Vorsichtungen vorgenommen und auch Behandlungsmaßnahmen simuliert werden. Die Kommunikation untereinander und mit den durch die Simulationsleitung dargestellten Akteuren wie Leitstelle, Polizei und Feuerwehreinsatzleitung erfolgt über Funk. 

 

Mit eMANV können Rettungsdienst-Führungskräfte (Leitende/r Notärztin/Notarzt und Organisatorische/r Leiter/in Rettungsdienst) praxisnah geschult werden. Darüber hinaus sind auch Ausbildungen und Schulungen von Rettungsdienstkräften (z.B. als ersteintreffendes Rettungsmittel bei einem großen Unfall) und ehrenamtlichen Einsatzkräften der Hilfsorganisationen möglich. 

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Wir stellen Ihnen in loser Abfolge Materialien aus unserer Aus- und Fortbildungsspraxis zur Verfügung. Es handelt sich dabei beispielsweise um Präsentationen zu den Grundlagen der Stabsarbeit oder Unterlagen, die sich in Einsätzen und Übungen praktisch bewährt haben.

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen im Rahmen unseres Ausbildungsformats "Grundlagen der Stabsarbeit" die Präsentation zum Stab für außergewöhnliche Ereignisse in Nordrhein-Westfalen vor.

In den Katastrophenschutzgesetzen der meisten Bundesländer sind auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte Krisenstäbe oder Verwaltungsstäbe vorgeschrieben. Diese Stäbe sind für die administrativ-organisatorischen Belange einer Schadenlage oder Katastrophe zuständig und verantwortlich. 

Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden finden sich entsprechende Verpflichtungen derzeit nicht. Doch auch Kommunen müssen sich im Falle großer Schadenereignisse auf ihrem Gebiet um administrativ-organisatorische Belange kümmern. Insofern ist zu empfehlen, dass - analog den Strukturen auf Kreisebene - auch kommunale Strukturen zur Krisenbewältigung geschaffen werden. Der entsprechende Stab auf kommunaler Ebene wird in der Regel Stab für außergewöhnliche Ereignisse genannt.

Die Inhalte sind frei zur nichtkommerziellen Nutzung, sofern Sie auf die Institut für Gefahrenabwehr GmbH als Urheber verweisen, bestenfalls dadurch, dass Sie unser Logo nicht aus den Unterlagen entfernen.

 


Der Bereich Lage- und Dokumentation in der Koordinierungsgruppe Stab (KGS) ist unter anderem für die Informationsbeschaffung und die Weitergabe von Informationen zuständig. Wir haben in vielen Übungen festgestellt, dass vor allem neue Mitglieder der KGS oft nicht genau wissen, wo welche Information zu bekommen ist bzw. an wen welche Information zu welchem Zeitpunkt gegeben werden muss.

Die hier bereitgestellten Checklisten sollen eine Orientierung liefern.

In der Checkliste Informationsbeschaffung geht es um die Informationen, die im Rahmen der Darstellung der allgemeinen Lage durch die KGS zu besorgen sind. Es werden dort jeweils verschiedene Informationsquellen angegeben.

Die Checkliste Informationsweitergabe zeigt auf, an wen Informationen weitergegeben werden sollten. Dabei werden einmal die Meldepflichten berücksichtigt; die Liste gibt aber auch weitere Empfänger an, die zu informieren sinnvoll sind. Von der Einsatzleitung über benachbarte Kreise und kreisangehörigen Kommunen bis hin zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung.

Beide Listen enthalten noch freie Felder für eigene Eintragungen.

Die Listen liegen derzeit nur für NRW vor (das hat mit den unterschiedlichen Meldepflichten in den Bundesländern zu tun), können aber mit wenig Aufwand an andere Bundesländer angepasst werden.

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Seit gestern ist das Institut für Gefahrenabwehr GmbH im Landkreis Havelland, um in einer Fortbildung die 30 anwesenden Führungskräfte der Technischen Einsatzleitung fortzubilden.

Heute werden überwiegend praktische Übungen angewandt. 
Soeben wird durch den örtlichen Einsatzleiter eine Lageeinweisung für die TEL gegeben. Es hat ein schweres Zugunglück mit 400 betroffenen Personen gegeben. 
Anhand des abstrakten Szenarios sollen die Teilnehmer die Abläufe im Stab kennen lernen und die Methoden der Stabsarbeit anwenden.